Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden für sämtliche Lieferungen durch ATEMAG Anwendung, es sei denn, dass unsere Auftragsbestätigungen oder von uns schriftlich bestätigte Vereinbarungen etwas anderes bestimmen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bedingungen gemäß VDMA.

2. ANGEBOTE, AUFTRAGSANNAHME UND UMFANG DER LIEFERUNG

Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Ein Auftrag wird rechtsgültig durch unsere schriftliche Bestätigung bzw. durch Ausführung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. PREISE

Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk Hofstetten, ausschließlich Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Preisanpassungen bzgl. allgemeiner Verteuerung von Personal- und Sachkosten bleiben vorbehalten, insbesondere bei von uns nicht verschuldeter Lieferverzögerung. Als Preisbasis gilt der Preis des Angebots.

4. ZAHLUNG

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung in EURO nach Erhalt der Rechnung netto zu leisten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht zulässig. Wir behalten uns vor, die Mehrkosten bei Abnahme- oder Zahlungsverzögerungen in Rechnung zu stellen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Gegenstände der Lieferung bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller durch den Vertrag begründeter Ansprüche. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig Rücktritt vom Vertrag.

6. LIEFERZEIT

Die Lieferzeit beginnt mit der Erstellung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, etc.) sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Konventionalstrafen sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung der ATEMAG gültig und unter Ausschluss weiterer Ansprüche auf max. 5 % des Auftragswertes begrenzt. Sie betragen für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %.

7. GEFAHRENÜBERGANG

Verladung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Versand-daten werden vom Besteller festgelegt und rechtzeitig vor Versand mitgeteilt. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten der Liefergegenstand gegen Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

8. GEWÄHRLEISTUNG

ATEMAG garantiert, dass die gelieferten Gegenstände frei von Mängeln sind. Verschleißteile unterstehen nicht der Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist dauert 12 Monate im Einschichtbetrieb, beginnend mit der Auslieferung. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung sowie von Verschleißteilen. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung erlischt automatisch, sobald ein Dritter ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Auf Werkzeuge gewähren wir keinerlei Garantie.

9. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE

An unseren Unterlagen, Zeichnungen, etc. die unseren Angeboten, Lieferungen oder Verträgen beigefügt sind, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen vom Besteller bzw. Anfragesteller weder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte gebraucht noch Dritten zur Kenntnis gebracht oder überlassen werden. ATEMAG behält sich das Recht vor, sie jederzeit zurückzufordern.

10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort ist Hofstetten, und Gerichtsstand ist Wolfach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand 01.2014